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Bewerbungsformalitäten für den MA „Geographie“ an der Universität zu Köln

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Studium regelt die Masterzulassungsordnung der Philosophischen Fakultät sowie der fachspezifische Anhang zum Fach Geographie in der zentralen Prüfungsordnung. Grundsätzlich gilt, dass zum Masterstudium eingeschrieben werden kann, wer einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Studienabschluss im Fach Geographie oder in einem vergleichbaren Fach erworben hat. Nach Einzelfallprüfung können Absolventinnen und Absolventen mit einem vergleichbaren Studienabschluss aus affinen Fächern zugelassen werden, sofern im vorausgegangenen Studium solide sachliche und regionale Grundkenntnisse der modernen Geographie sowie zu Methoden qualitativer wie auch quantitativer Art erworben wurden; dabei sind mindestens 78 CP in einschlägigen Fachstudien nachzuweisen. Die Entscheidung über die Zulassung trifft der Prüfungsausschuss.

Gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt, da ein Teil der Vorlesungen und Übungen auf Englisch abgehalten wird. Schriftliche Arbeiten können auf Deutsch oder Englisch verfasst werden.

Das Studium kann zum Winter‐ und Sommersemester aufgenommen werden, wobei die Bewerbungsfrist für das Wintersemester am 15.07. eines Jahres, für das Sommersemester am 15.01. eines Jahres endet.

Zur Bewerbung für den Studiengang sind folgende Unterlagen bzw. Nachweise notwendig:

Die Philosophische Fakultät benötigt für die Prüfung Ihrer Bewerbung amtlich beglaubigte Kopien folgender Bildungsnachweise:

  1. Abiturzeugnis (oder äquivalente Hochschulzugangsberechtigung)
  2. Bachelor-Zeugnis (oder vergleichbarer Hochschulabschluss, kann ggf. nachgereicht werden: bei Einschreibungen im SoSe spätestens bis zum 15. März, bei Einschreibungen im WS spätestens bis zum 15. Dezember 2015)
  3. Transcript of Records
  4. Nachweis von Englischkenntnissen (mindestens B2 CEF)
  5. Wichtig! Sofern eine Zulassung ausgesprochen wird, muss zur Immatrikulation an der Kölner Universität eine Exmatrikulationsbescheinigung der eigenen Universität vorgelegt werden! 

Welche weiteren Bewerbungsunterlagen Sie möglicherweise noch einreichen müssen (z. B. bei Bewerber*innen mit ausländischem Schul- und Hochschulabschluss), können Sie hier nachlesen.