Master of Science
| Studienbeginn: | NEU: ab WiSe 23/24 nur noch zum Wintersemester !!! |
| Studiendauer: | 4 Semester (Vollzeit) |
| Leistungspunkte: | 120 LP (Fachstudium 72 LP, 1 Nebenfach mit 18 LP, Masterarbeit 30 LP) |
Der 1-Fach Master of Science Geographie zielt auf den Erwerb von Kenntnissen im Bereich der Physischen Geographie, der Anthropogeographie, der Mensch-Umwelt-Beziehungen und der spezifischen Fachmethoden. Das Studium befähigt die Studierenden zur eigenständigen wissenschaftlichen Tätigkeit, zur Analyse und kritischen Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse, zur zielorientierten Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden und zur Bearbeitung raumbezogener Probleme unter besonderer Berücksichtigung ihrer gesellschafts- und naturwissenschaftlichen Aspekte.
Ab dem WiSe 2025/26 gibt es eine neue Fassung der Prüfungsordnung. Diese ist für alle Erstsemester Studierenden verbindlich!
Nach PO 2025 können zwei Schwerpunkte studiert werden:
- Humangeographie - Stadt-, Wirtschafts- und Regionalentwicklung
- Physische Geographie - Landschaftsentwicklung, Umweltressourcen, Nachhaltigkeit
Der MSc Geographie kann auch OHNE Schwerpunkt studiert werden!
Übergang BSc -> MSc
Wenn Sie sich für den MSc Geographie (1. Fachsemester) an der Universität zu Köln bewerben möchten, bedenken Sie bitte, dass Sie all Ihre Bachelorleistungen bis spätestens 30. September erbracht haben müssen. Sie dürfen nicht parallel in zwei Studiengänge eingeschrieben sein und müssen für den Start in das Masterstudium natürlich das Bachelorstudium abgeschlossen haben.
Wenn zu den genannten Fristen noch Bewertungen/Noten, Gutachten oder die Erstellung der Abschlussdokumente ausstehen, ist das unproblematisch. Zu beachten ist dann allerdings, dass Sie vor Beginn des zweiten MSc-Semesters Ihr BSc-Abschlusszeugnis beim Studierendensekretariat vorzeigen müssen.
Wichtige Informationen zum MSc nach ÄPO 2025:
- PDF Bewerbungsformular (Bewerbungen über Klips 2.0 für ein Wintersemester bis 15.07.)
- Zulassungsordnung
- Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung 2025 und Berichtigung der Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den MSc Geographie vom 7. Juli 2025 vom 06.05.2026
- Modulhandbuch
- Nebenfächer
- Studienberatung
- Prüfungsamt Department Geowissenschaften
- Belegung von Veranstaltungen über Klips 2.0
- Berufspraktikum
- Formulare
- Laufzettel Forschungsseminar
- Anmeldebogen Masterarbeit; zur Anmeldung bitte persönlich mit dem ausgefüllten Anmeldebogen im Prüfungsamt Geowissenschaften erscheinen (Sprechzeiten beachten oder Termin vereinbaren)
Bei einem Wechsel von PO 2015 in die PO 2023 gilt die folgende Regelung zur Anerkennung: Tabelle zur Anerkennung
Wichtige Informationen zum MSc nach PO 2023:
Archiv:
Achtung: Haben Sie Ihr Studium nach PO 2023 begonnen oder sind Sie im Studienverlauf in die PO 2023 gewechselt, setzen Sie Ihr Studium seit 1. Oktober 2025 nach der Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang 1-Fach Master Geographie vom 7. Juli 2025 (Amtliche Mitteilung 85/2025) und dort automatisch nach Anhang 1a – also den neuesten Bestimmungen – fort. Berücksichtigen Sie bitte die entsprechenden Dokumente weiter oben.
Wichtige Informationen zum MSc nach PO 2015:
Archiv:
- Zulassungsordnung
- Prüfungsordnung 2015
- 1. Änderung PO 2015
- Auslaufordnung
- Modulhandbuch
- Nebenfächer
- Anmeldebogen Masterarbeit (PO 2015); zur Anmeldung bitte persönlich mit dem ausgefüllten Anmeldebogen im Prüfungsamt Geowissenschaften erscheinen (Sprechzeiten beachten oder Termin vereinbaren)
Achtung: Haben Sie Ihr Studium nach PO 2015 begonnen oder sind Sie im Studienverlauf in die PO 2015 gewechselt, setzen Sie Ihr Studium seit 1. Oktober 2025 nach der Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang 1-Fach Master Geographie vom 7. Juli 2025 (Amtliche Mitteilung 85/2025) und dort automatisch nach Anhang 1b fort. Berücksichtigen Sie bitte die entsprechenden Dokumente weiter oben. Anhang 1b entspricht dabei Ihrer bisherigen Modulstruktur aus PO 2015. Der Anspruch, das Studium nach Anhang 1b fortzusetzen, erlischt nach dem Sommersemester 2026 (letztmögliche Leistungserbringung bis 30. September 2026)! Sie werden daraufhin automatisch in das Studium gemäß Anhang 1a überführt.