EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde im Dezember 2000 verabschiedet. Das Ziel war die Einführung europaweiter Standards in der Bewirtschaftung von Flüssen. Mit Hilfe der Richtlinie soll für Oberflächengewässer und für das Grundwasser ein „guter ökologischer Zustand“ erreicht werden. Zur Bewertung des Zustandes von Oberflächengewässern werden die biologische (Bewertung der Lebensgemeinschaften) und die chemisch-physikalische Gewässerqualität (z.B. pH Wert, Sauerstoffgehalt, Nährstoffgehalt, Schwermetallbelastung) als auch die Gewässerstrukturgüte, (wie z.B. die Fließgeschwindigkeit, die Ufergestaltung und die Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und andere Lebewesen) herangezogen. Für Grundwasser gelten chemische Kriterien (wie z.B. Nitrat) als auch die vorhandene Menge.